Home > Texte > Rechtschulung > Übersicht

download

Übersicht einer Rechtschulung

Die Schulung ist im juristischen Sinne keine Rechtsbelehrung, sondern stellt lediglich ein referieren aus der einschlägigen Fachliteratur da.

Verlauf

  • Vorstellung
    Der Referent stellt sich und seine Arbeitsweise vor. Anschließend gibt es eine Vorstellungsrunde mit Nennung der einzelnen Arbeitsschwerpunkte.
  • Elterliche Sorge
    Herkunft und Definition der Elterlichen Sorge. Vertragliche Konsequenzen für Erfüllungsgehilfen.
  • Aufsichtspflicht:
    Definition, Anforderungen, Erfüllungsmöglichkeiten und Standardsituationen der Aufsichtspflicht.
  • Fallbeispiele
    Anhand dreier Fallbeispiele aus der Literatur werden Fehlverhalten und Lösungsmöglichkeiten durchgesprochen.
  • Haftung
    Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verfolgung der Erfüllungsgehilfen. Haftungsvoraussetzungen für den Träger und die Aufsichtsbedürftigen und deren Eltern sowie Mitverschulden des Geschädigten.
  • Versicherungsrecht
    Übersicht über die Grundsätze der Haftpflicht- und Unfallversicherung für MitarbeiterInnen und TeilnehmerInnen. Darstellen der Leistungsmöglichkeit der Berufsgenossenschaft.
  • Geschäftsfähigkeit
    Abgrenzung von Geschäftsunfähig, beschränkt Geschäftsfähig und voll Geschäftsfähig.
  • Jugendschutzgesetz
    Vorstellen der altersspezifischen Auflagen nach dem Jugendschutzgesetz und deren Bedeutung bei Auslandsveranstaltungen.
  • Sexualstrafrecht
    Darlegen der relevanten Straftatbestände für die Kinder- und Jugendarbeit.
  • Literatur
    Vorstellen der einschlägigen Fachliteratur.
  • Auswertung
    Eine Feedbackrunde mit den Schwerpunkten: positiv und negativ.

Die Schulung wird mit einem visualisierungsgestütztem Vortrag im Plenum durchgeführt, wobei i.d.R. ausreichend Gelegenheit für die Klärung individueller Fallsituationen bleibt.

Zielgruppe
Nach §831 BGB ist der Träger einer Maßnahme verpflichtet, seine Erfüllungsgehilfen für die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend zu Schulen. Diese Schulung ist ausgelegt für verantwortliche oder ausführende Personen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Dauer
Der Umfang beträgt mind. fünf Zeitstunden inkl. Pausen.