FAQ

FRAGE: Was ist eine Jugendleiter/in-Card ?

ANTWORT: Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

FRAGE: Für wen ist die Jugendleiter/in-Card ?

ANTWORT: Die Jugendleiter/in-Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

FRAGE: Wie bekomme ich eine Jugendleiter/in-Card ?

ANTWORT: Die Ausstellung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Informationen dazu hat - der zuständige Landesjugendring - der örtliche Jugendring - und/oder das Jugendamt.


Konzeption einer JugendgruppenleiterInnenschulung Stand: 09.10.2001

Inhaltsverzeichnis


I. Rechtlicher Auftrag zur Arbeit mit ehrenamtlichen Personen

§ 73 SGB VIII verpflichtet, daß in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden sollen (siehe Anhang 1).

Mit dem Runderlass vom 16.12.1999 zur Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, kam ein weitere rechtliche Grundlage, welche zum 01.01.2000 in Kraft trat (siehe Anhang 2). Dort wird in Punkt 2.3 bezüglich der Vorraussetzung zur Ausstellung der Card ausgeführt, die JugendleiterInnen müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.

In §1 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub (siehe Anhang 3) für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendhilfe, werden die notwendigen Qualifikationen näher definiert. Abs. 4 legt fest, dass einE ehrenamtlicheR MitarbeiterIn geeignet ist, wenn er/sie über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich hinreichend unterwiesen wurde, oder bereits über die erforderlichen praktischen und pädagoischen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, bzw. über eine geeignete berufliche pädagogische Vorbildung verfügt. Aber auch wer besondere künstlerische, sportliche, ... Fähigkeiten besitzt und damit die Gruppenarbeit ergänzen kann. Grundsätzlich muß die Person die Gewähr für eine die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördernde Arbeit bieten. Abs. 5 beschreibt, dass insbesondere ein Kursus über Erste Hilfe vorliegen muß. Zudem eine Grundausbildung, die sich auf die wesentlichen Kenntnisse erstrecken soll: Gruppenpädagogik, Entwicklungspsychologie, Rechts- und Versicherungsfragen, Planung und Durchführung von Maßnahmen.

II. Vorraussetzungen für die Ausstellung der Card

  • Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
  • Alternativ pädagogisches Studium ab dem 5. Semester
  • Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 2 Jahre
  • Jährliche Fortbildung von mindestens 10 Stunden
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 80 Stunden pro Jahr tätig für den Verband (siehe Anhang 5 und 6)

III. Antragstellung

Der Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe bestätigt, dass der/die ehrenamtliche MitarbeiterIn über die Vorraussetzungen verfügt. Mit dieser Bestätigung, einem Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs und einem Passbild beantragt der/die JugendleiterIn bei dem Kommunalen Jugendamt die JuleiCa.

IV. Jugendleiter/in-Card (JuleiCa)

Der Bundesjugendring forderte 1996, daß der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis (existiert seit 1982) ab 1998 durch eine Jugendleiter/in-Card ersetzt werden soll. Im November 1998 stimmten die Obersten Landesjugendbehörden der Einführung der Jugendleiter/in-Card (siehe Anhang 4).

JugendleiterInnen üben ihre Aufgaben für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich aus und sind mindestens 16 Jahre alt. Die JuLeiCa dient dazu ihre Stellung zu stärken und ihre Arbeit zu legitimieren. Darüber hinaus soll diese Card zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen dienen, z. B. für die Erstattung von Verdienstausfall, Fahrpreisermäßigung, Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen, etc. (siehe Anhang 7). Die JuleiCa ist max. drei Jahre gültig und ist vorzeitig zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen entfallen. Die JuleiCa wird von den Ländern gegenseitig anerkannt.

V. Ziele

  • Den §73 SGB VIII mit Leben füllen.
  • Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen.
  • Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
  • Anerkennung und Legitimation der Tätigkeit.

VI. Qualitätsmerkmale einesR Jugendleiters/in

  • Die Leitung, Begleitung und Außenvertretung der ihm/ihr anvertrauten Kinder.
  • Die Fähigkeit die gesellschaftliche Bedeutung des Erfahrungs- und Lernfeldes "Jugendverband" beurteilen zu können und entsprechend danach zu handeln.
  • Die relevanten rechtlichen Bedingungen der Jugendarbeit zu kennen und zu beachten.
  • Kenntnisse über die Regelungen der Förderung von außerschulischer Jugendarbeit.

VII. Aufgaben einesR Jugendleiters/in

  • Kinder- und Jugendgruppenarbeit
  • Freizeiten für Kinder und Jugendliche
  • Internationale Begegnungen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
  • Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
  • Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit

VIII. Anforderungen an den/die JugendleiterInnen-Ausbilder/in

  • Fähigkeiten den Verband glaubwürdig darzustellen und dessen Ziele zu vertreten.
  • Erfahrung oder Ausbildung in der Bildungsarbeit. · Kenntnis im Umgang mit Gruppen.
  • Leitungskompetenzen.
  • Methodensicherheit.
  • Theoretisches Wissen und praktische Erfahrung über die Ausbildungsinhalte.
  • Kontinuität.
  • Gemischtgeschlechtliches Team.
  • Leitung:TeilnehmerInnenverhältnis von 3:15-18.

IX. Inhalte der Ausbildung

  • Leitungskompetenzen
    (Moderationstechniken, Leitungsstile...).
  • Methoden der Jugendarbeit
    (Gruppenarbeit, Projekte, Freizeitmaßnahmen...).
  • Pädagogisches Basiswissen
    (Gruppendynamik, Spielpädagogik...).
  • Soziologisches Basiswissen
    (Rolle, Entwicklung, Milieu...).
  • Psychologisches Basiswissen
    (Entwicklungsphasen, Gesprächsführung...).
  • Rechtliche Grundlagen
    (Jugendschutz, Aufsichtspflicht, Versicherungen...).
  • Organisation
    (Planung, Mittelbeantragung/-abrechnung von Maßnahmen...).
  • Öffentlichkeitsarbeit
    (Selbstdarstellung, Werbung, Presse,...).
  • Struktur der Jugendarbeit
    (demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Förderung...).
  • Struktur des Verbandes
    (Leitsätze, Aufbau, Geschichte, Aufgaben,...).
  • Rolle und Selbstverständnis von JugendleiterInnen
    (Aufgaben, Kompetenzen, ...)
  • Erste-Hilfe-Kurs.
  • Persönlichkeitsentwicklung
    (Reflexion über die eigenen Stärken und Schwächen)

X. Methodische Grundsätze

  • Teamarbeit.
  • Teilnehmer- und prozeßorientiert.
  • Methodenvielfalt.
  • Erfahrungsorientiertes und soziales Lernen ermöglichen.
  • Reflexion.
  • Kreatives Lernen und Arbeiten (Medien, Musik, Tanz, Gestalten).
  • Regelmäßige Auswertungen.

XI. Struktur

  • 3 Wochenenden á 16 Stunden und eine Woche mit 36 Stunden plus Erste-Hilfe.
  • Abends Anreise und mittags Abreise.
  • Zeitraum zwischen den Blöcken von ca. drei Wochen.
  • Die Woche zum Abschluss liegt in den Ferien. (Ostern oder Herbst)

Block I

Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag

  • Kennenlernen
  • Struktur der Jugendarbeit
  • Methoden (Projektmethode)
  • Jugendverband

Block II

Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag

  • Entwicklungspsychologie
  • "Milieu"
  • Leitungsstile
  • Gruppendynamik
  • Sexualpädagogik

Block III

Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag

  • Entspannung
  • Recht
  • Methoden

Block IV

Wochenende/Woche á 36 Std. Dienstag bis Sonntag (plus 1.Hilfe)

  • Teamarbeit
  • Gesprächsleitung
  • Rhetorik und Präsentation
  • Leitung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konflikte
  • Spielepädagogik
  • Reflexion/Auswertung

XII. Auswertung der Schulung

Nach jedem Block und am Ende der Schulungsreihe im Team und mit den TeilnehmerInnen nach folgenden Kriterien:

  • Erwartungen an die JugendleiterInnenschulung
  • Motivation, Erfahrungen, Erkenntnisse
  • Gruppe, TeilnehmerInnen
  • Team, Leitung
  • Organisatorischer Rahmen
  • Struktur der JugendleiterInnenschulung
  • Verbesserungsvorschläge für kommende Schulungen

XIII. Thema, Inhalt und Methode

Block I


Thema
Erwartungsabfrage für die gesamte Schulung
Ziel
TeilnehmerInnen können Erwartungen äußern (werden damit ernst genommen) und alle tragen Verantwortung für den Verlauf
Methode
Vier Plakate mit den Überschriften Ich, Gruppe, Team und Inhalt. Befürchtungen werden mit rot, Wünsche mit grün geschrieben. Anschließend werden alle Notizen vorgelesen und Absprachen getroffen, wie alle den Verlauf positiv gestalten können.

Thema
Struktur der Jugendarbeit
Ziel
Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und von allgemeinen Hintergründen
Methode
Visualisierung mit Karten an der Wand, Fragerunde

Thema
Methoden der Gruppenarbeit I Einführung
Ziel
Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und Begriffsbestimmung
Methode
Vortrag mit Visualisierung (Karten an der Wand), Fragerunde

Thema
Methoden der Gruppenarbeit II Projektmethode (Abendgestaltung mit Motto)
Ziel
Kennenlernen und Einüben einer Methode, die demokratisches Miteinander fördert (alle entscheiden und arbeiten mit)
Methode
1) Ideenfindung: ein Basar mit vielen verschiedenen Gegenständen, dazu leise Musik, TeilnehmerInnen lassen ihrer Phantasie freien Lauf und schreiben ihre Ideen jeweils auf eine Karte (Stilleübung)
2) Entscheidungsfindung: die Karten werden an die Wand geheftet und von der Moderation vorgelesen. In mehreren Durchläufen entscheidet die Gruppe im Abstimmungsverfahren über das letztendliche Thema (Motto), Diskussionen sind nicht erlaubt.
3) Durchführung: Aufteilung der Gruppe in Aktionsgruppen nach eigenen Bedürfnissen (z. B. Koch-, Spiel-, Gestalt-, Musikgruppe). Die Moderation ist lediglich Ansprechpartner.
4) Präsentation der Ergebnisse (Abendgestaltung)
5) Auswertung in den Aktionsgruppen durch Rückmeldung und Diskussion über die Teamarbeit, Austausch der Ergebnisse im Plenum,6) Erläuterungen über Sinn und Zweck der Methode und Austausch über Einsatzmöglichkeiten vor Ort

Thema
Darstellung des Jugendverbandes
Ziel
Vermittlung von Grundsätzen und Hintergrundwissen
Methode
Kurzvortrag mit Visualisierung (Overhead-Folien und Karten) und Fragerunde

Block II


Thema
Einführung in die Entwicklungspsychologie
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen
Methoden
Kurzvortrag mit Visualisierung, Fragerunde

Thema
Entwicklungspsychologie und Milieu
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Sensibilisierung für die Frage: Warum sind wir das, was wir sind?
Methode
Diskussion in Kleingruppen zu den Themen - Vererbung / Reifung- Erziehung- Gesellschaft / MilieuAustausch im Plenum

Thema
Gruppendynamik a) Rollen in Gruppen b) Gruppe und Gruppenphasen c) Beziehungen in Gruppen
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden
a) Kurzvortrag mit Visualisierung, Fragerunde
b) Kleingruppenarbeit, Rollenspiel der Teamer, Austausch im Plenum
c) Kurzvortrag, Erstellung eines Soziogramms

Thema
Sexualpädagogik
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode
1) Sinnesparcour (Stationen zum Riechen, Hören, Sehen, Fühlen, Schmecken)
2) Sexualität und Sprache: Sprachübung in geschlechtsgetrennten Gruppen, Plakate beschriften zum Thema Sex, Bewertung der Begriffe nach Gefallen und Mißfallen, Austausch über Kriterien der Bewertung im Plenum
3) Kurzvortrag mit Visualisierung über Definition, Ziele, Grundlagen, Rolle der Gruppenleitung
4) Geschlechtsgetrennte Vorbereitung für einen gemeinsamen Abend

Thema
Leitungsstile
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode
Die Gruppe wird darüber informiert, daß sie jetzt drei kreative Methoden kennenlernt. In Kleingruppen durchlaufen alle die drei Aktionen: ein Lied komponieren, Malen und Basteln. Jeweils eine Seminarleitung vertritt dabei einen Leitungsstil (demokratisch, autoritär, laissez faire) Danach Auswertung in Kleingruppen über die Erfahrungen, Sammlung der einzelnen Merkmale der unterschiedlichen Stile.

Block III


Thema
Entspannung I
Ziel
Thematische Auseinandersetzung, Übungen kennenlernen, Selbsterfahrung
Methode
1) Brainstormig "Was ist Entspannung?" mit Visualisierung der Ergebnisse
2) Übungen: Imagination Zitrone, Vokaltraining, Gruppenmassage, Qi-Gong

Thema
Recht und Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen
Methode
Vortrag im Plenum mit Visualisierung, Diskussion von Fallbeispielen in Kleingruppen, Ergebnisaustausch im Plenum

Thema
Methoden der Gruppenarbeit III Zukunftswerkstatt
Ziel
Kennenlernen einer weiteren Methode, die demokratisches Miteinander fördert
Methode
1) Einführung: Kurzvortrag
2) Kritikphase: zu einem Thema werden Kritikpunkte gesammelt und auf Karten geschrieben, anschließend nach Schwerpunkten sortiert
3) Phantasiephase: Traumreise nach Utopia (positive Ideen zur Kritik), Phantasien werden auf Karten festgehalten
4) Projektphase: aus den Phantasien werden Projekte in Kleingruppen konzipiert

Thema
Entspannung II
Ziel
Aktiv für die Gruppe werden, entspannen, selbst ausprobieren
Methode
verschiedene Ideen der TeilnehmerInnen und des Leitungsteams spontan umsetzen (Phantasiereise, Massage, u. a.)

Thema
Organisation von Maßnahmen
Ziel
Konkretes Planen / Organisieren üben, Vermittlung von Grundkenntnissen
Methoden
Die in der Zukunftswerkstatt konzipierten Projekte mit einem fiktiven Zeitplan durchplanen, Vorstellung im Plenum, Ergänzungen, Fragerunde

Block IV


Thema
Teamarbeit
Ziel
Selbsterfahrung, Vermittlung von Grundkenntnissen
Methode
Übung in Kleingruppen, Diskussion eines Thesenpapiers, Auswertung im Plenum

Thema
Gesprächsführung
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode
Kurzvortrag mit Visualisierung (Regeln der Gesprächsführung), Übungen in Kleingruppen mit anschließender Auswertung

Thema
Leitung I
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode
Kooperationsspiel ‚Turmbau', mit Gruppensupervisor: in Kleingruppen mit Bastelmaterial möglichst hohe Türme bauen. Den Gruppen ist nicht bekannt, daß es um Kooperation geht. Der Gruppensupervisor beobachtet, wer wie leitet, initiiert; offiziell beobachtet er den allgemeinen Ablauf, anschließend Auswertung im Plenum

Thema
Spielepädagogik
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden
Kurzen Input zur Anleitung, dann Spiele selbst anleiten und schließlich die Anleitung auswerten

Thema
Leitung II
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden
In Kleingruppen soll die ‚ideale GruppenleiterIn' produziert werden (kreativ), Austausch und Präsentation im Plenum, Input zu Themen wie Macht und Verantwortung

Thema
Öffentlichkeitsarbeit
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode
Referat und Übungen durch Gastreferent

Thema
Konflikte
Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen, Praxistransfer
Methode
1) Kurzvortrag zum Thema Kommunikation mit Visualisierung
2) Diskussion zum Thema: Herkunft von Konflikten
3) Fallbeispiele: Diskussion, Lösungsstrategien sammeln und mit Rollenspielen ausprobieren

XIV. Programmvorschlag

Programm Block I


Freitag
15.00 Uhr Anreise der Teamer
Vorbereitungen im Haus: Empfang mit Kaffee, Tee, Keksen / Tischdekoration / leiser Musik, sowie getrennt davon Belegungsbuch und TeilnehmerInnenlisten, Schlüsselvergabe, Namensschilder, Liste für Vegetarier / Gruppenraum gestalten / Getränke besorgen (incl. Sekt und O-Saft für Empfang, + 1 Flasche für die Sieger des Chaosspiel) / Getränke-Liste anfertigen / Material- und Büchertisch, Plakate und Chaosspiel vorbereiten
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen
Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Offizielle Begrüßung mit Sektempfang durch die Geschäftsführung und des/r stellvertretenden VS-Vorsitzenden
Kurze Vorstellung der Teamer
Organisatorisches/Erläuterungen zur Arbeitsweise (teiln.orientiert, ganzheitlich..., Hinweis darauf, daß weitere Infos später folgen)
19.30 Uhr Kennenlernen
Chaosspiel
Partnerinterview mit Kinderbild (jeder kann 3 Min. erzählen), gegenseitige Vorstellung im Plenum Erwartungsabfrage
Befürchtungen und Hoffnungen auf Kärtchen in Einzelarbeit, dann im Plenum auf zwei verschiedene Plakate schreiben, Auswertung: wer kann was dazu tun?
Allgemeine Infos zur JGL-Schulung
Programm
Allgemeines (Geschichte, Hintergrund, JGL-Card, I. Hilfe-Kurs, Häuser, Feedbackgruppen, Referent, Teamsitzungen)
Programm I. Block
Blitzlicht (Stimmungsabfrage)

Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Ich heiße, ich wohne, ich esse"
9.30 Uhr Struktur der Jugendarbeit
11.00 Uhr Pause
11.15 Uhr Einführung zum Thema Methoden - Rollenspiel "Tante Emma kommt zu Besuch" - Erläuterungen mit Karten (Situationsanalyse, Problemdiagnose, Handlungsplan, Durchführung, Evaluation/Controlling)
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Gordischer Knoten"
Projektmethode - Einführung (Erläuterung Ziele, Ablauf, Zeitrahmen) - Ideenfindung (Basar) - Entscheidungsfindung - Durchführung - Koordination
Zwischendurch Kaffeepause/Pausen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Fortsetzung Projektmethode Präsentation
später Teamsitzung

Sonntag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Wachklopfen"
9.30 Uhr Auswertung der Projektmethode - Einzelarbeit mit Auswertungsbogen und Austausch in Arbeitsgruppen - Auswertung der Methode im Plenum
10.30 Uhr Darstellung des Jugendverbandes
11.15 Uhr Feedbackgruppen (gegenseitiges Feedback: wie habe ich mich erlebt, wie haben die anderen mich erlebt? Aufgabe für Block II: welche Stärken/Schwächen habe ich? Hinweis auf intensiveres Arbeiten) - Erläuterung der Regeln im Plenum - drei Kleingruppen durch Kleingruppenspiel bilden
12.00 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Baum der Erkenntnis"
Aufräumen, Abreise, Teamauswertung

Programm Block II


Freitag
15.00 Uhr Anreise des Teams
16.00 Uhr Vorbereitungen im Haus: Empfang, Getränke, Gruppenraum, Büchertisch, Plakate
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung Kennenlernen - Stapeln mit Karten - Name und Filmsequenz, Bild, Bewegung "Wer bin ich?" - Zipp-Zapp-Zupp
Organisatorisches und allgemeine Infos/Programm (u.a. Regelung bei Unpünktlichkeit, Betten abziehen, Aufräumen)
20.30 Uhr Einführung in die Entwicklungspsychologie - Entwicklungsphasen Kindes- und Jugendalter
21.30 Uhr Feedback-Gruppen "Zielsetzung" TeamerInnen - Kleingruppenbildung mit Spielkarten
22.30 Uhr Feierabend

Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Maschine bauen"
9.30 Uhr Entwicklungspsychologie und "Milieu" - Diskussion an Hand von Thesen/Bildern in Kleingruppen "Vererbung/Reifung - Erziehung - Gesellschaft/Milieu" - Austausch der Ergebnisse im Plenum
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Atomespiel"
14.40 Uhr Gruppendynamik
Rollen (Definition/Systeme/Konflikte/Vielfalt) - Vortrag im Plenum Definition von Gruppe - Kleingruppenarbeit (10 Min.) - Austausch im Plenum (10 Min.)
Gruppenphasen - Rollenspiel der TeamerInnen (10 Min.) - Austausch im Plenum (20 Min.)
Rollen in Gruppen - Aufgaben der Gruppenleitung (20 Min.) - Kurzvortrag (Folie) mit Austausch im Plenum
16.10 Uhr Sexualpädagogik "Sinnesparcour" (Vorbereitung: TeamerInnen) - Parcours (30 Min.) - Austausch in Kleingruppen (20 Min.) - Auswertung im Plenum (10 Min.)
17.10 Uhr Sexualpädagogik "Definition Sexualität, Grundlagen, Ziele und Grenzen von Sexualpädagogik und Rolle der Gruppenleitung" - Vortrag mit Kärtchen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Planspiel "Inselatoll" - Durchführung - Auswertung

Sonntag
08.30 Uhr Frühstück
09.15 Uhr Aufräumen
09.30 Uhr Wup "Kreissitz"
09.40 Uhr Leitungsstile - AG - Lied machen (demokratisch) am Klavier - AG - Basteln (autoritär) - AG - Malen (laissez-faire) - "Mäuselchen" jeweils 10 Min.
10.20 Uhr Auswertung im Plenum (20 Min.)
10.40 Uhr Pause
10.50 Uhr Feedback - Gruppen "Zielüberprüfung"
11.50 Uhr Pause
12.00 Uhr Mittagessen
12.30 Uhr Getränke abrechnen, Aufräumen, Zimmer räumen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Skala"
14.00 Uhr Abschlußrunde, Abreise

Programm Block III


Freitag
15.00 Uhr Anreise der TeamerInnen
16.00 Uhr Vorbereitungen im Haus Empfang mit Kaffee/Tee/Keksen/Tischdekoration/leiser Musik sowie getrennt davon Belegungsbuch/Teilnehmerlisten/ Schlüsselvergabe Gruppenraum gestalten, Getränke besorgen, Getränke-Liste anfertigen, Material- und Büchertisch
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung Kennenlernen - Infospiel
Organisatorisches und allgemeine Infos/Programm
19.45 Uhr Entspannung - Einleitung (30 Min.) · Wup: Arsch op de Höh · Brainstorming im Plenum: Was ist Entspannung? Was kann alles entspannen? - Übungen · Imagination Zitrone · Vokaltraining · Gruppenmassage, Massage
21.00 Uhr Feedbackgruppen - Kleingruppenbildung mit Schokoküssen oder geschlechtsspezifisch? - Kleingruppen (abschließend Gruppentraumreise)

Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Blinzeln"
9.30 Uhr Recht und Aufsichtspflicht - Elterliche Sorge, Aufsichtspflicht - Fallbeispiele - Haftung, Versicherung - JöschG, Sexualstrafrecht
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Komm mit, lauf weg"
14.45 Uhr Recht und Aufsichtspflicht - Fortsetzung Zwischendurch Kaffee und Kuchen
17.45 Uhr Anleitung für den Entspannungsabend
18.00 Uhr Abendbrot
Vorbereitung "Entspannungsabend" (geschlechtsspezifisch)
Präsentation
22.30 Uhr Feierabend

Sonntag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Trommelmusik"
09.30 Uhr Organisation und Planung - Kleingruppen: Planung einer Aktion (Ausflug, Gruppenabend, Ferienmaßnahme; schriftlich fixieren) ( 40 Min.) - Präsentation im Plenum, Ergänzung mit Checkliste (40 Min.)
Pause
11.00 Uhr Feedbackgruppen
11.45 Uhr Pause
12.00 Uhr Mittagessen
12.30 Uhr Zimmer räumen, Getränke bezahlen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Hand"
Aufräumen, Abreise, Teamauswertung

Programm Block IV


-in einem anderen, etwas gehobenen Haus-

Dienstag 15.00 Uhr Anreise der TeamerInnen Vorbereitungen: Empfang mit Kaffee/Tee/Keksen/Tischdekoration/leiser Musik sowie getrennt davon Belegungsbuch/Teilnehmerlisten/ Schlüsselvergabe/ Gruppenraum gestalten, Getränke bestellen, Getränke-Liste anfertigen, Material- und Büchertisch
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang mit Zimmerdienst (zum Zimmer geleiten, Hausführung)
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung Wup " Raumerkundung"
Organisatorisches und Programm ( Donnerstagnachmittag frei!)
Teamarbeit I - Kooperationsspiel: "Die Warzenmenschen" - Auswertung im Plenum
Kennenlernen - Lügengeschichte

Mittwoch
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Tierfamilie"
9.15 Uhr Teamarbeit II - Synergie mit BeobachterIn (TeamerInnen) in zwei Kleingruppen oder Einzelarbeit- Kleingruppenarbeit (4 KG´s) - Deligiertengruppe - Auswertung im Plenum: Inhalte und Rollen
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.00 Uhr Wup " Ebbe/Flut"
Gesprächsleitung - Übung in 2 Kleingruppen mit Auswertung - Kurzvortrag im Plenum - 17.00 Uhr Feedback-Gruppen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Spielepädagogik - Wup - Input zur Anleitung, üben und auswerten

Donnerstag
8.00 Uhr Frühstück
8.45 Uhr Wup " Nashorn, Elefant und Ente"
09.00 Uhr Kommunikation - Kurzvortrag über die Kommunikationstheorie nach Watzlawik/von Thun - Definition von Konflikt - Konflikte als Chance (Folie) - Spannungsfeld JGL´er (Übung) - Lösungsstratgien: Übersicht: kurativ/präventiv/eskalierend/deskalierend Rollenspiel * Ontogenetisches Driften
12.00 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Wup " Heidi"
Leitung - Idealleitung in Kleingruppen bearbeiten, kreativ präsentieren, Austausch im Plenum
frei
18.00 Uhr Abendbrot??? frei

Freitag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Artist und Applaus"
Öffentlichkeitsarbeit
12.00 Uhr Mittagessen
14.30 Uhr Wup "Labadu"
Rhetorik und Präsentation - Körpersprache und Ausdruck (Folie, Rollenspiel) - Sprachübung mit Korken und Ausdruck (einzelne TN) - Visualisierung - Vorbereitung und Präsentation einer Rede (2. Min.)
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Seminarauswertung (Erläuterung warum zuerst Auswertung und dann Feedback-Gruppen) - Brainstorming in Kleingruppen - Präsentation im Plenum
19.45 Uhr Feedback-Gruppen

Samstag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Schatz hüten"
Gesamtauswertung - Tonreise - Fragebogen/Blitzlicht über das Wichtigste
12.00 Uhr Mittagessen
Vorbereitung Abschlußfeier (Geschenke vom Veranstalter, Getränke vom Team, Räumlichkeiten)
18.00 Uhr Buffet/Party

Sonntag
10.00 Uhr Frühstück, Anreise VorsitzendeR, GeschäftsführerIn
11.00 Uhr Verleihung der Ausweise/TN-Bestätigungen Aufräumen, Abfahrt

XV. Anhang 1:

SGB 8 § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit

In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.

13.09.2001 - http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/sgb_8/index.html

XVI. Anhang 2:

Auszug aus dem Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 53. Jahrgang, 20. Januar 2000, Nummer 3

Glied.-Nr. 2160 (14.12.1999)

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16.12.1999 - IV B 4 - 1207.14 -

Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen

Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihnen eine amtliche Legitimation zu geben, wird eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card im Format einer Scheckkarte eingeführt. Sie ersetzt den bisherigen Jugendgruppenleiterausweis.

  1. Zweck der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Die Card dient 1.1 zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen in der Jugendarbeit; 1.2 zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe gewünscht wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate); 1.3 zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen, die an die Funktion "Jugendleiterin" und "Jugendleiter" oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B. Freistellung, Erstattung von Verdienstausfall, Fahrpreisermäßigungen, Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe, Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit, Besuche von Kulturveranstaltungen, Besuche von Freizeiteinrichtungen, Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen, Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.

  2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card 1.4 Die Card ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bestimmt, die ehrenamtlich als Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig sind. 1.5 Die Jugendleiterin und der Jugendleiter im Sinne des § 73 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) müssen für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter eines noch nicht anerkannten Trägers ausgestellt werden, sofern ein Antrag auf Anerkennung gestellt und bereits förderungswürdige Arbeit geleistet wurde. 1.6 Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z.B. eine Gruppe zu leiten. Ihre notwendige Qualifikation ergibt sich im übrigen aus § 1 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31. Juli 1974 (GV. NRW. S. 768), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 1984 (GV. NRW. S. 211) - SGV. NRW. 216. 1.7 Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollen in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger begründeten Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

  3. Zuständigkeit und Verfahren 1.8 Zuständig für die Ausstellung der Card ist das örtliche Jugendamt, in dessen Bereich die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Ermangelung eines solchen in Nordrhein-Westfalen ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich der Träger oder dessen Untergliederung, für die die Antragstellerinnen und Antragsteller tätig sind, ihren Sitz haben. 1.9 Der Antrag muss auf dem Formular nach dem Muster der Anlage 1 von der Jugendleiterin und dem Jugendleiter persönlich sowie von der Jugendorganisation bzw. dem Jugendhilfeträger bestätigt werden. 1.10 Die Qualifikation und die Tätigkeit als Jugendleiterin oder Jugendleiter gilt durch die Unterschrift des Trägers im Antrag auf Ausstellung der Card als bestätigt. 1.11 Die Card ist in der Regel über den Träger den Berechtigten auszuhändigen. Die ausstellende Behörde übernimmt für die Befähigung der Inhaber keine Haftung. 1.12 Antrags- und Cardformulare sowie die PC-Maske zur Eingabe der Daten mittels PC sind zu beziehen bei der Firma NOVO GmbH, Postfach 2069, 53010 Bonn, Tel.:0228/9 8984-0, Fax: 0228/9 8984-99, E-mail: NOVObonn@t-online.de 1.13 Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt bis zu drei Jahre. Wenn Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilungen weiterhin vor, kann auf Antrag eine neue Card ausgestellt werden. 1.14 Die ausstellende Stelle führt eine Liste der von ihr ausgegebenen fortlaufend nummerierten Jugendleiter-Cards. In der Liste werden außer der Nummer und der Gültigkeitsdauer Name und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers und der Träger der Jugendarbeit vermerkt. 1.15 Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung ist daher keine Gebühr zu erheben.

  4. Gegenseitige Anerkennung und Umsetzung 1.16 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. 1.17 Die Oberste Landesjugendbehörde ist bemüht, der Card auch über den staatlichen Bereich hinaus Geltung und Anerkennung zu verschaffen.

  5. Übergangs- und Schlussbestimmungen, Inkrafttreten 1.18 Bisher ausgestellte Jugendgruppenleiterausweise bleiben bei Fortdauer der Voraussetzungen gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird nicht mehr verlängert 1.19 Der Rd.Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales "Einführung eines bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweises in Nordrhein-Westfalen" v. 31.1.1984 (SMBl. NRW. 2160) wird aufgehoben. 1.20 Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

13.09.2001 - ftp://www.dbjr.de/julenrw.rtf

XVII. Anhang 3:

Auszug Sonderurlaubsgesetz

Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211

§ 1 (4) Zum ehrenamtlichen Mitarbeiter/zur ehrenamtlichen Mitarbeiterin in der Jugendhilfe ist geeignet und befähigt,a. wer über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich in der Kinder- und Jugendgruppenarbeit hinreichend unterwiesen worden ist oder bereits die für diese Tätigkeit erforderlichen praktisch-pädagogischen Erfahrungen und Kenntnisse besitzt, oder über eine geeignete beruflich-pädagogische Vorbildung verfügt, oderb. wer durch besondere Fähigkeiten in künstlerischen, sportlichen, handwerkstechnischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Bereichen die Gruppenarbeit vertiefen und ergänzen kann.Der ehrenamtliche Mitarbeiter/die ehrenamtliche Mitarbeiterin muß in seiner Person die Gewähr für eine die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördernde Arbeit bieten. (5) Der ehrenamtliche Mitarbeiter/die ehrenamtliche Mitarbeiterin soll insbesondere an folgenden Lehrgängen teilgenommen haben:1. an einem Kursus über Erste Hilfe;2. an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendgruppenarbeit. Die Grundausbildung soll sich auf die für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe wesentlichen Kenntnisse (Gruppenpädagogik, Entwicklungspsychologie, Rechts- und Versicherungsfragen, Planung und Durchführung von Maßnahmen) erstrecken.

13.09.2001 - http://195.14.252.159/zuschuss/sonder.htm

XVIII. Anhang 4:

Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die heutigen Ansprüchen genügt, kommen die Obersten Landesjugendbehörden überein, den bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweis durch eine bundeseinheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter nach folgenden Bestimmungen zu ersetzen.

  1. Zweck der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Die Card soll der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter dienen
    1.1 zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit
    1.2 zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate)
    1.3 zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters oder ausdrücklich an das Vorhandensein einer amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter anknüpfen, z.B. je nach landesrechtlicher Regelung

    • Freistellung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern
    • Erstattung von Verdienstausfall
    • Fahrpreisermäßigungen
    • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe
    • Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit
    • Besuche von Kulturveranstaltungen
    • Besuche von Freizeiteinrichtungen
    • Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen
    • Materialbeschaffungen
    • Dienstleistungen
  2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter
    2.1. Die Card ist für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend- arbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
    2.2 Voraussetzung ist, daß die Jugendleiterin oder der Jugendleiter in dieser Eigen- schaft im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
    2.3 Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card muß eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z.B. eine Gruppe zu leiten. Die Länder können nähere Bestimmungen über die Ausbildungsvoraussetzungen und deren Nachweis erlassen.
    2.4 Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
    2.5 Die Länder können die genannten Voraussetzungen für die Erteilung der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter für ihren Bereich enger fassen oder zusätzliche Anforderungen stellen.

  3. Zuständigkeit und Gültigkeitsdauer
    3.1 Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Ausstellung der Card für Jugend- leiterinnen und Jugendleiter bestimmen sich nach Landesrecht. Soweit danach zulässig, kann die Zuständigkeit auch auf Jugendringe übertragen werden.
    3.2 Die Card wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card zurückzugeben.

  4. Gegenseitige Anerkennung und Umsetzung
    4.1 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird von den Ländern gegenseitig anerkannt.
    4.2 Die obersten Landesjugendbehörden werden sich bemühen, der bundeseinheit- lichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter auch über den staatlichen Bereich hinaus Geltung und Anerkennung zu verschaffen.
    4.3 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird zum 1. Januar 1999 eingeführt. Die Jugendgruppenleiterausweise bleiben gültig, die Gültigkeitsdauer wird aber nicht mehr verlängert. Von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden am 12./13. November 1998 in Kraft gesetzt.

13.09.2001 - http://www.dbjr.de/site/projekte/frame6e.htm

XIX. Anhang 5:

Voraussetzungen zum Erhalt der JugendleiterInnen-Card (Juleica) (in Dortmund)

Die Jugendleitercard sollen Personen unter den gleichen Voraussetzungen erhalten, wie sie für die Förderung der Tätigkeiten freiwilliger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den anerkannten Dortmunder Jugendverbänden festgesetzt worden sind :

  • Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
  • alternativ pädagogisches Studium ab dem 3. Semester
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • jährliche Fortbildungsveranstaltungen ( 10 Stunden)

Zu den Tätigkeiten von JugendleiterInnen gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von:

  • Kinder- und Jugendgruppenarbeit
  • Freizeiten für Kinder und Jugendliche
  • Internationale Begegnungen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
  • Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
  • Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendarbeit

Der zukünftige Inhaber / die zukünftige Inhaberin der Jugendleitercard muss entweder

  • in einem anerkannten oder geförderten Jugendverband oder
  • für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG oder
  • für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein.

Den Nachweis erbringt der Verband oder die Organisation, in der der Jugendleiter/ die Jugendleiterin tätig ist, auf dem Antragsformular.

Er oder sie muß mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Jugendleiterausbildung beinhaltet unter anderem, die Behandlung folgender Themenblöcke: - Arbeit in Gruppen - Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung - Organisation und Planung - Entwicklungsprozesse im Kindes - und Jugendalter - Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen - Rolle und Selbstverständnis von JugendleiterInnen.

Den Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen stellt der Verband oder die Organisation aus bei dem die Ausbildung absolviert wurde.

(Vereinbarung zwischen dem Jugendring Dortmund und dem Jugendamt Dortmund)

14.09.2001 - per email von der Verwaltung

XX. Anhang 6:

IV Grundsätze über die Qualifizierung und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (in Hamm)

Grundkurs

  1. Für die nach diesen Richtlinien geforderte Qualifizierung einer Jugendleiterin bzw. eines -leiters (kurz Jugendleiterin/-leiter) ist die Teilnahme an einem Grundkurs erforderlich. Diese werden von freien Trägern angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen des Jugendamtes, die inhaltlich den Anforderungen dieser Grundsätze entsprechen, zu besuchen.

  2. Der Grundkurs ist ein Angebot für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hammer Jugendverbände und Jugendgruppen, die bisher an keiner Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit teilgenommen haben, und die mindestens 16 Jahre alt sind. In entsprechend begründeten Ausnahmefällen können auch Jugendliche mit 15 Jahren entsprechend den Richtlinien zur Ausgabe der Jugendleiter-Karte (JuleiCa) einen Grundkurs absolvieren, um die erforderliche Berechtigung für die Ausstellung der Jugendleiter-Karte (JuleiCa) zu erhalten.

Ein Grundkurs umfasst mindestens 30 Zeitstunden.

  1. Inhalte der Grundkurse
    a) Freizeitinteressen und Freizeitverhalten Jugendlicher b) Methodik und Praxis der Gruppenpädagogik, Möglichkeiten und Formen der Kommunikation in Gruppen (gruppendynamische Prozesse) c) Verantwortlichkeit der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters und Fragen der Rechtspraxis d) Organisatorische Hilfen für die Jugendleiterin und den Jugendleiter e) Mittelbewilligung, Sonderurlaub, Förderungsrichtlinien etc.

JuleiCa

4.1. Nach erfolgreicher Beendigung des Grundkurses erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hierüber eine Bestätigung. Diese ist zusammen mit der Bescheinigung über den "Erste-Hilfe-Kurs" und einem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruckantrag sowie eines Passfotos zur Ausstellung einer Jugendleiter-Karte (JuleiCa) vom zuständigen, anerkannten Träger der Jugendarbeit beim Jugendamt einzureichen.

4.2. Durch den Besitz der JuleiCa werden den Inhaberinnen und Inhabern verschiedene Vergünstigungen in Hamm gewährt. Diese können im Jugendamt erfragt werden.

4.3. Die JuleiCa gilt bundeseinheitlich und ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung erfolgt nicht. Eine Neuausstellung aufgrund eines erneuten Antrags des Trägers erfolgt nur dann, wenn die Inhaberin/der Inhaber der JuleiCa eine Fortbildung innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen kann.

Fortbildung

4.4. Als Fortbildung anerkannt werden Maßnahmen, die den Grundanforderungen unter Abschnitt IV Nr. 3 genügen und mindestens vier Zeiteinheiten umfassen.

Weitere 4.5. Als Jugendleiterin/leiter werden auch Personen anerkannt und anerkannte erhalten aufgrund eines Antrags durch einen anerkannten freien Personen Träger die JuleiCa, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind (in begründeten Ausnahmefällen 15 Jahre) und a) die Teilnahme an einem Grundkurs mit entsprechendem Programm nachweisen können oder b) einen sozialpädagogischen/pädagogischen oder seelsorgerlichen Beruf ausüben oder in der Vorbereitung auf diesen Beruf mindestens 2 Studienjahre absolviert haben, sowie c) die erfolgreiche Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs" nachweisen, der max. 5 Jahre zurückliegt oder eine entsprechende Auffrischung.

Das Jugendamt behält sich vor, das Vorliegen ausreichender Voraussetzungen im Einzelfall zu überprüfen.

Wichtig!

  1. Die Träger der freien Jugendarbeit sind verpflichtet, vor der Antragstellung zu überprüfen, ob die Jugendleiterinnen und Jugendleiter eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgaben erhalten haben und in der Lage sind, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Die Verpflichtung der Träger, bei einzelnen Maßnahmen eine den jeweiligen Anforderungen genügende qualifizierte Leitung und Betreuung sicherzustellen, bleibt unberührt.

14.09.2001 - per email von der Verwaltung

XXI. Anhang 7:

Informationen zum ermäßigten Erwerb der BahnCard für Jugendleiter/in-Card-Inhaber/innen in Nordrhein-Westfalen

Eine um 50,- DM ermäßigte BahnCard können nun auch in Nordrhein-WestfalenInhaber/innen der Jugendleiter/in-Card erwerben.

Dazu ist mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, der Deutschen Bahn AG und dem Landesjugendring NRW e.V. folgendes Verfahren vereinbart worden:

  • Interessierte Jugendleiter/in-Card-Inhaber/innen erhalten einen entsprechenden Antragüber die Web-Site des Landesjugendringes NRW (www.ljr-nrw.de), die Mitglieds- undAnschlussverbände des Landesjugendringes NRW, die Arbeitsgemeinschaft "OffeneTüren" in NRW, die LAG Jugendsozialarbeit, die Landesvereinigung KulturelleJugendarbeit und das Paritätische Jugendwerk NRW und in Kürze bei den örtlichenJugendämtern.

  • Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit einer Kopie der Jugendleiter/in-Card per Postan den Landesjugendring NRW geschickt:

Landesjugendring NRW e.V. Postfach 22 12 60 41435 Neuss

  • Der Landesjugendring NRW prüft den jeweiligen Antrag und sendet dem/derAntragsteller/in den Gutschein zum ermäßigten Erwerb der BahnCard zusammen mitInformationen der Deutschen Bahn AG zu.

  • Der Gutschein kann 3 Monate lang eingelöst werden und gilt für alle BahnCards mitAusnahme der Partner-BahnCard sowie der Abo-BahnCard. Er wird zusammen mit derJugendleiter/in-Card bei einem Reisezentrum der Deutschen Bahn AG (zusammen miteinem Passbild und dem Personalausweis) vorgelegt und dort wird die (zunächstvorläufige) BahnCard ausgestellt.

  • Bei Fragen und Auskünften rund um die BahnCard wählen Sie das BahnCard Service-Tel. der Deutschen Bahn AG (Mo.-Fr. 7-21 Uhr) 0 44 21/999 888

Für Jugendleiter/innen, die zunächst eine Jugendleiter/in-Card beantragen möchten, ändertsich das bisherige Verfahren nicht.

Anträge auf die Jugendleiter/in-Card sind bei den örtlichen Jugendämtern erhältich. NähereInformationen zur Jugendleiter/in-Card sowie zu dem in NRW gültigen Erlass sind verfügbarunter: www.jugendserver.de. Darüber hinaus kann eine ausführliche Broschüre zurJugendleiter/in-Card beim Deutschen Bundesjugendring (neu: Sitz in Berlin) bezogen werden.

13.09.2001 - http://www.ljr-nrw.de/Upload/modul1e1/download/Antrag_Infos.PDF

XXII. Anhang 8:

Zur Zeit umfassen diese Vergünstigungen in der Stadt Hamm:

Ø eine 50 %ige Ermäßigung bei allen Veranstaltungen des Jugendamtes, einschließlich der Nutzungsgebühr für das städtische Spielmobil

Ø eine Ermäßigung beim Eintritt in die Bäder (Frei- und Hallenbäder) in der Stadt Hamm. Erwachsene zahlen den Jugendpreis an der automatischen Kasse, Jugendliche zahlen 50 % auf den Jugendpreis, nachdem sie sich beim Personal gemeldet und ausgewiesen haben

Ø jeweils dienstags und mittwochs 2,00 DM Ermäßigung auf den normalen Eintrittspreis in einem Kino der Stadt Hamm

Ø eine Ermäßigung in Höhe von 50,00 DM auf den Erwerb einer Bahn-Card bei der Deutschen Bahn AG

Ø Jugendgruppenleiterinnen und Leiter die an Fortbildungsveranstaltungen des Jugendhofes Vlotho teilnehmen, bekommen einen Preisnachlass auf alle Leistungen des Jugendhofes (Übernachtung, Verpflegung, Teilnahmegebühr).

jeweils gegen Vorlage der entsprechenden Jugendleiter-Card.

14.09.2001 - per email von der Verwaltung

XXIII. Übersicht JuLeiCa

1. Rechtlicher Auftrag

§73 SGB VIII
Ehrenamtliche in der Jugendhilfe sind anzuleiten, beraten und zu unterstützen.
Runderlass des Ministeriums
JugendleiterInnen müssen eine Ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für ihre Aufgaben erhalten.
Sonderurlaubsgesetz
Ehrenamtliche gelten als geeignet, wenn sie über ihren Aufgabenbereich hinreichend unterwiesen wurden, oder über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse Verfügen. Dazu zählen z. B. wesentliche Inhalte wie: Gruppendynamik, Recht, Organisation und Erste-Hilfe.

2. Antragstellung

Der Träger der Jugendhilfe bestätigt nach Maßgabe des zuständigen Jugendamtes die Qualifikation des/r Ehrenamtlichen, welche/r beim kommunalen Jugendamt die JuLeiCa beantragt.

3. Voraussetzungen

  • Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
  • Alternativ pädagogisches Studium ab dem 5. Semester
  • Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 2 Jahre
  • Jährliche Fortbildung von mindestens 10 Stunden
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 80 Stunden pro Jahr tätig für den Verband

4. Struktur

  • Drei Wochenenden á 16 Stunden (Fr-So).
  • Eine Woche mit 36 Stunden incl. Erste-Hilfe.
  • Abends Anreise und mittags Abreise.
  • Zeitraum zwischen den Blöcken von ca. drei Wochen.
  • Die Woche zum Abschluss liegt in den Ferien. (Ostern oder Herbst)
  • Feste Gruppe an Teilnehmenden mit einem festen Leitungsteam (3/15-18).