FAQ
Was ist eine Jugendleiter/in-Card
?
Die Jugendleiter/in-Card ist ein
Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten
der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit
und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen
Beratung und Hilfe angeboten wird.
Für wen ist die Jugendleiter/in-Card
?
Die Jugendleiter/in-Card erhalten
Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind
(im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen
mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach
festgelegten Standards qualifiziert sein.
Wie bekomme ich eine Jugendleiter/in-Card
?
Die Ausstellung ist in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt.
Informationen dazu hat
- der zuständige Landesjugendring
- der örtliche Jugendring
- und/oder das Jugendamt.
Was kann man tun, wenn eine Card
umgehend gebraucht wird, es aber noch 4-8 Wochen dauert bis der Ausstellungsvorgang
abgeschlossen ist?
Einige zuständige Stellen
sind in solchen Fällen dazu übergegangen, einen "vorläufigen
Ausweis" auszustellen, indem sie eine Kopie des Antragformulars
mit dem Hinweis "vorläufiger Ausweis, gültig bis ..."
versehen und dies mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
13.09.2001 - http://www.dbjr.de/site/projekte/frame6e.htm
Konzeption einer JugendgruppenleiterInnenschulung
Stand: 09.10.2001
I. Rechtlicher Auftrag zur Arbeit mit ehrenamtlichen Personen
II. Vorraussetzungen für die Ausstellung der Card
III. Antragstellung
IV. Jugendleiter/in-Card (JuleiCa)
V. Ziele
VI. Qualitätsmerkmale einesR Jugendleiters/in
VII. Aufgaben einesR Jugendleiters/in
VIII. Anforderungen an den/die JugendleiterInnen-Ausbilder/in
IX. Inhalte der Ausbildung
X. Methodische Grundsätze
XI. Struktur
XII. Auswertung der Schulung
XIII. Thema, Inhalt und Methode
XIV. Programmvorschlag
XV. Anhang 1: SGB 8 § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
XVI. Anhang 2: Auszug aus dem Ministerialblatt für
das Land Nordrhein-Westfalen
XVII. Anhang 3: Auszug Sonderurlaubsgesetz
XVIII. Anhang 4: Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden
zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
XIX. Anhang 5: Voraussetzungen zum Erhalt der JugendleiterInnen-Card
( Juleica) (in Dortmund)
XX. Anhang 6: IV Grundsätze über die Qualifizierung
und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (in Hamm)
XXI. Anhang 7: Informationen zum ermäßigten
Erwerb der BahnCard für Jugendleiter/in-Card-Inhaber/innen in Nordrhein-Westfalen
XXII. Anhang 8: Zur Zeit umfassen diese Vergünstigungen
in der Stadt Hamm
XXIII. Übersicht JuLeiCa
§ 73 SGB VIII verpflichtet, daß in der Jugendhilfe ehrenamtlich
tätige Personen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und
unterstützt werden sollen (siehe Anhang 1).
Mit dem Runderlass vom 16.12.1999 zur Einführung einer bundeseinheitlichen
Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen vom
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, kam ein
weitere rechtliche Grundlage, welche zum 01.01.2000 in Kraft trat (siehe
Anhang 2). Dort wird in Punkt 2.3 bezüglich der Vorraussetzung
zur Ausstellung der Card ausgeführt, die JugendleiterInnen müssen
eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für
ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten
mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
In §1 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub
(siehe Anhang 3) für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendhilfe,
werden die notwendigen Qualifikationen näher definiert. Abs. 4
legt fest, dass einE ehrenamtlicheR MitarbeiterIn geeignet ist, wenn
er/sie über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich hinreichend
unterwiesen wurde, oder bereits über die erforderlichen praktischen
und pädagoischen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, bzw.
über eine geeignete berufliche pädagogische Vorbildung verfügt.
Aber auch wer besondere künstlerische, sportliche, ... Fähigkeiten
besitzt und damit die Gruppenarbeit ergänzen kann. Grundsätzlich
muß die Person die Gewähr für eine die Entwicklung der
Kinder und Jugendlichen fördernde Arbeit bieten. Abs. 5 beschreibt,
dass insbesondere ein Kursus über Erste Hilfe vorliegen muß.
Zudem eine Grundausbildung, die sich auf die wesentlichen Kenntnisse
erstrecken soll: Gruppenpädagogik, Entwicklungspsychologie, Rechts-
und Versicherungsfragen, Planung und Durchführung von Maßnahmen.
· Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
· Alternativ pädagogisches Studium ab dem 5. Semester
· Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 2 Jahre
· Jährliche Fortbildung von mindestens 10 Stunden
· Mindestalter 16 Jahre
· 80 Stunden pro Jahr tätig für den Verband
(siehe Anhang 5 und 6)
Der Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe bestätigt,
dass der/die ehrenamtliche MitarbeiterIn über die Vorraussetzungen
verfügt. Mit dieser Bestätigung, einem Nachweis über
den Erste-Hilfe-Kurs und einem Passbild beantragt der/die JugendleiterIn
bei dem Kommunalen Jugendamt die JuleiCa.
Der Bundesjugendring forderte 1996, daß der bundeseinheitliche
Jugendgruppenleiterausweis (existiert seit 1982) ab 1998 durch eine
Jugendleiter/in-Card ersetzt werden soll. Im November 1998 stimmten
die Obersten Landesjugendbehörden der Einführung der Jugendleiter/in-Card
(siehe Anhang 4).
JugendleiterInnen üben ihre Aufgaben für einen Träger
der freien oder öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich aus und sind
mindestens 16 Jahre alt. Die JuLeiCa dient dazu ihre Stellung zu stärken
und ihre Arbeit zu legitimieren. Darüber hinaus soll diese Card
zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten
und Vergünstigungen dienen, z. B. für die Erstattung von Verdienstausfall,
Fahrpreisermäßigung, Gebührenfreiheit für das Entleihen
von Medien und Geräten bei den Bildstellen, etc. (siehe Anhang
7). Die JuleiCa ist max. drei Jahre gültig und ist vorzeitig zurückzugeben,
wenn die Voraussetzungen entfallen. Die JuleiCa wird von den Ländern
gegenseitig anerkannt.
· Den §73 SGB VIII mit Leben füllen.
· Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen.
· Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
· Anerkennung und Legitimation der Tätigkeit.
· Die Leitung, Begleitung und Außenvertretung der ihm/ihr
anvertrauten Kinder.
· Die Fähigkeit die gesellschaftliche Bedeutung des Erfahrungs-
und Lernfeldes "Jugendverband" beurteilen zu können und
entsprechend danach zu handeln.
· Die relevanten rechtlichen Bedingungen der Jugendarbeit zu
kennen und zu beachten.
· Kenntnisse über die Regelungen der Förderung von
außerschulischer Jugendarbeit.
· Kinder- und Jugendgruppenarbeit
· Freizeiten für Kinder und Jugendliche
· Internationale Begegnungen
· Bildungsveranstaltungen
· Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
· Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
· Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
· Fähigkeiten den Verband glaubwürdig darzustellen
und dessen Ziele zu vertreten.
· Erfahrung oder Ausbildung in der Bildungsarbeit.
· Kenntnis im Umgang mit Gruppen.
· Leitungskompetenzen.
· Methodensicherheit.
· Theoretisches Wissen und praktische Erfahrung über die
Ausbildungsinhalte.
· Kontinuität.
· Gemischtgeschlechtliches Team.
· Leitung - TeilnehmerInnenverhältnis von 3:15-18.
· Leitungskompetenzen (Moderationstechniken, Leitungsstile...).
· Methoden der Jugendarbeit (Gruppenarbeit, Projekte, Freizeitmaßnahmen...).
· Pädagogisches Basiswissen (Gruppendynamik, Spielpädagogik...).
· Soziologisches Basiswissen (Rolle, Entwicklung, Milieu...).
· Psychologisches Basiswissen (Entwicklungsphasen, Gesprächsführung...).
· Rechtliche Grundlagen (Jugendschutz, Aufsichtspflicht, Versicherungen...).
· Organisation (Planung, Mittelbeantragung/-abrechnung von Maßnahmen...).
· Öffentlichkeitsarbeit (Selbstdarstellung, Werbung, Presse,...).
· Struktur der Jugendarbeit (demokratischer Aufbau, Mitbestimmung,
Förderung...).
· Struktur des Verbandes (Leitsätze, Aufbau, Geschichte,
Aufgaben,...).
· Rolle und Selbstverständnis von JugendleiterInnen (Aufgaben,
Kompetenzen, ...)
· Erste-Hilfe-Kurs.
· Persönlichkeitsentwicklung (Reflexion über die eigenen
Stärken und Schwächen)
· Teamarbeit.
· Teilnehmer- und prozeßorientiert.
· Methodenvielfalt.
· Erfahrungsorientiertes und soziales Lernen ermöglichen.
· Reflexion.
· Kreatives Lernen und Arbeiten (Medien, Musik, Tanz, Gestalten).
· Regelmäßige Auswertungen.
· 3 Wochenenden á 16 Stunden und eine Woche mit 36 Stunden
plus Erste-Hilfe.
· Abends Anreise und mittags Abreise.
· Zeitraum zwischen den Blöcken von ca. drei Wochen.
· Die Woche zum Abschluss liegt in den Ferien. (Ostern oder Herbst)
Block I: Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag
1 Kennenlernen
2 Struktur der Jugendarbeit
3 Methoden (Projektmethode)
4 Jugendverband
Block II: Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag
Grundlagen:
1 Entwicklungspsycholgie
2 "Milieu"
3 Leitungsstile
4 Gruppendynamik
5 Sexualpädagogik
Block II: Wochenende á 16 Std. Freitag bis Sonntag
1 Entspannung
2 Recht
3 Methoden
Block IV: Wochenende/Woche á 36 Std. Dienstag bis Sonntag (plus
1.Hilfe)
1 Teamarbeit
2/3 Gesprächsleitung, Rhetorik und Präsentation
4/5 Leitung
6/7 Öffentlichkeitsarbeit
8/9 Konflikte
10 Spielepädagogik
11 Reflexion/Auswertung
Nach jedem Block und am Ende der Schulungsreihe im Team und mit den
TeilnehmerInnen nach folgenden Kriterien:
· Erwartungen an die JugendleiterInnenschulung
· Motivation, Erfahrungen, Erkenntnisse
· Gruppe, TeilnehmerInnen
· Team, Leitung
· Organisatorischer Rahmen
· Struktur der JugendleiterInnenschulung
· Verbesserungsvorschläge für kommende Schulungen
Thema: Erwartungsabfrage für die gesamte Schulung
Ziel: TeilnehmerInnen können Erwartungen äußern (werden
damit ernst genommen) und alle tragen Verantwortung für den Verlauf
Methode: Vier Plakate mit den Überschriften Ich, Gruppe, Team und
Inhalt. Befürchtungen werden mit rot, Wünsche mit grün
geschrieben. Anschließend werden alle Notizen vorgelesen und Absprachen
getroffen, wie alle den Verlauf positiv gestalten können.
Thema: Struktur der Jugendarbeit
Ziel: Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und von allgemeinen
Hintergründen
Methode: Visualisierung mit Karten an der Wand, Fragerunde
Thema: Methoden der Gruppenarbeit I
Einführung
Ziel: Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und Begriffsbestimmung
Methode: Vortrag mit Visualisierung (Karten an der Wand), Fragerunde
Thema: Methoden der Gruppenarbeit II
Projektmethode (Abendgestaltung mit Motto)
Ziel: Kennenlernen und Einüben einer Methode, die demokratisches
Miteinander fördert (alle entscheiden und arbeiten mit)
Methode: 1) Ideenfindung: ein Basar mit vielen verschiedenen Gegenständen,
dazu leise Musik, TeilnehmerInnen lassen ihrer Phantasie freien Lauf
und schreiben ihre Ideen jeweils auf eine Karte (Stilleübung)2)
Entscheidungsfindung: die Karten werden an die Wand geheftet und von
der Moderation vorgelesen. In mehreren Durchläufen entscheidet
die Gruppe im Abstimmungsverfahren über das letztendliche Thema
(Motto), Diskussionen sind nicht erlaubt.3) Durchführung: Aufteilung
der Gruppe in Aktionsgruppen nach eigenen Bedürfnissen (z. B. Koch-,
Spiel-, Gestalt-, Musikgruppe). Die Moderation ist lediglich Ansprechpartner.4)
Präsentation der Ergebnisse (Abendgestaltung)5) Auswertung in den
Aktionsgruppen durch Rückmeldung und Diskussion über die Teamarbeit,
Austausch der Ergebnisse im Plenum,6) Erläuterungen über Sinn
und Zweck der Methode und Austausch über Einsatzmöglichkeiten
vor Ort
Thema: Darstellung des Jugendverbandes
Ziel: Vermittlung von Grundsätzen und Hintergrundwissen
Methode: Kurzvortrag mit Visualisierung (Overhead-Folien und Karten)
und Fragerunde
Thema: Einführung in die Entwicklungspsychologie
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen
Methoden: Kurzvortrag mit Visualisierung, Fragerunde
Thema: Entwicklungspsychologie und Milieu
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Sensibilisierung für die
Frage: Warum sind wir das, was wir sind?
Methode: Diskussion in Kleingruppen zu den Themen - Vererbung / Reifung-
Erziehung- Gesellschaft / MilieuAustausch im Plenum
Thema: Gruppendynamik
a) Rollen in Gruppenb) Gruppe und Gruppenphasenc) Beziehungen in Gruppen
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden: a) Kurzvortrag mit Visualisierung, Fragerundeb) Kleingruppenarbeit,
Rollenspiel der Teamer, Austausch im Plenumc) Kurzvortrag, Erstellung
eines Soziogramms
Thema: Sexualpädagogik
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode: 1) Sinnesparcour (Stationen zum Riechen, Hören, Sehen,
Fühlen, Schmecken)2) Sexualität und Sprache: Sprachübung
in geschlechtsgetrennten Gruppen, Plakate beschriften zum Thema Sex,
Bewertung der Begriffe nach Gefallen und Mißfallen, Austausch
über Kriterien der Bewertung im Plenum3) Kurzvortrag mit Visualisierung
über Definition, Ziele, Grundlagen, Rolle der Gruppenleitung4)
Geschlechtsgetrennte Vorbereitung für einen gemeinsamen Abend
Thema: Leitungsstile
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode: Die Gruppe wird darüber informiert, daß sie jetzt
drei kreative Methoden kennenlernt. In Kleingruppen durchlaufen alle
die drei Aktionen: ein Lied komponieren, Malen und Basteln. Jeweils
eine Seminarleitung vertritt dabei einen Leitungsstil (demokratisch,
autoritär, laissez faire) Danach Auswertung in Kleingruppen über
die Erfahrungen, Sammlung der einzelnen Merkmale der unterschiedlichen
Stile.
Thema: Entspannung I
Ziel: Thematische Auseinandersetzung, Übungen kennenlernen, Selbsterfahrung
Methode: 1) Brainstormig "Was ist Entspannung?" mit Visualisierung
der Ergebnisse2) Übungen: Imagination Zitrone, Vokaltraining, Gruppenmassage,
Qi-Gong,
Thema: Recht und Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen
Methode: Vortrag im Plenum mit Visualisierung, Diskussion von Fallbeispielen
in Kleingruppen, Ergebnisaustausch im Plenum
Thema: Methoden der Gruppenarbeit III
Zukunftswerkstatt
Ziel: Kennenlernen einer weiteren Methode, die demokratisches Miteinander
fördert
Methode: 1) Einführung: Kurzvortrag2) Kritikphase: zu einem Thema
werden Kritikpunkte gesammelt und auf Karten geschrieben, anschließend
nach Schwerpunkten sortiert3) Phantasiephase: Traumreise nach Utopia
(positive Ideen zur Kritik), Phantasien werden auf Karten festgehalten4)
Projektphase: aus den Phantasien werden Projekte in Kleingruppen konzipiert
Thema: Entspannung II
Ziel: Aktiv für die Gruppe werden, entspannen, selbst ausprobieren
Methode: verschiedene Ideen der TeilnehmerInnen und des Leitungsteams
spontan umsetzen (Phantasiereise, Massage, u. a.)
Thema: Organisation von Maßnahmen
Ziel: Konkretes Planen / Organisieren üben, Vermittlung von Grundkenntnissen
Methoden: Die in der Zukunftswerkstatt konzipierten Projekte mit einem
fiktiven Zeitplan durchplanen, Vorstellung im Plenum, Ergänzungen,
Fragerunde
Thema: Teamarbeit
Ziel: Selbsterfahrung, Vermittlung von Grundkenntnissen
Methode: Übung in Kleingruppen, Diskussion eines Thesenpapiers,
Auswertung im Plenum
Thema: Gesprächsführung
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode: Kurzvortrag mit Visualisierung (Regeln der Gesprächsführung),
Übungen in Kleingruppen mit anschließender Auswertung
Thema: Leitung I
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode: Kooperationsspiel Turmbau', mit Gruppensupervisor: in
Kleingruppen mit Bastelmaterial möglichst hohe Türme bauen.
Den Gruppen ist nicht bekannt, daß es um Kooperation geht. Der
Gruppensupervisor beobachtet, wer wie leitet, initiiert; offiziell beobachtet
er den allgemeinen Ablauf, anschließend Auswertung im Plenum
Thema: Spielepädagogik
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden: Kurzen Input zur Anleitung, dann Spiele selbst anleiten und
schließlich die Anleitung auswerten
Thema: Leitung II
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methoden: In Kleingruppen soll dieideale GruppenleiterIn' produziert
werden (kreativ), Austausch und Präsentation im Plenum, Input zu
Themen wie Macht und Verantwortung
Thema: Öffentlichkeitsarbeit
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Selbsterfahrung
Methode: Referat und Übungen durch Gastreferent
Thema: Konflikte
Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen, Praxistransfer
Methode: 1) Kurzvortrag zum Thema Kommunikation mit Visualisierung2)
Diskussion zum Thema: Herkunft von Konflikten3) Fallbeispiele: Diskussion,
Lösungsstrategien sammeln und mit Rollenspielen ausprobieren
Freitag
15.00 Uhr Anreise der Teamer
Vorbereitungen im Haus:
Empfang mit Kaffee, Tee, Keksen / Tischdekoration / leiser Musik, sowie
getrennt davon Belegungsbuch und TeilnehmerInnenlisten, Schlüsselvergabe,
Namensschilder, Liste für Vegetarier / Gruppenraum gestalten /
Getränke besorgen (incl. Sekt und O-Saft für Empfang, + 1
Flasche für die Sieger des Chaosspiel) / Getränke-Liste anfertigen
/ Material- und Büchertisch, Plakate und Chaosspiel vorbereiten
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Offizielle Begrüßung mit Sektempfang durch die
Geschäftsführung und des/r stellvertretenden VS-Vorsitzenden
Kurze Vorstellung der Teamer
Organisatorisches/Erläuterungen zur Arbeitsweise
(teiln.orientiert, ganzheitlich..., Hinweis darauf, daß weitere
Infos später folgen)
19.30 Uhr Kennenlernen
- Chaosspiel
- Partnerinterview mit Kinderbild (jeder kann 3 Min. erzählen),
gegenseitige Vorstellung im Plenum
Erwartungsabfrage
- Befürchtungen und Hoffnungen auf Kärtchen in Einzelarbeit,
dann im Plenum auf zwei verschiedene Plakate schreiben, Auswertung:
wer kann was dazu tun?
Allgemeine Infos zur JGL-Schulung
- Programm
- Allgemeines (Geschichte, Hintergrund, JGL-Card, I. Hilfe-Kurs, Häuser,
Feedbackgruppen, Referent, Teamsitzungen)
- Programm I. Block
- Blitzlicht (Stimmungsabfrage)
Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Ich heiße, ich wohne, ich esse"
9.30 Uhr Struktur der Jugendarbeit
11.00 Uhr Pause
11.15 Uhr Einführung zum Thema Methoden
- Rollenspiel "Tante Emma kommt zu Besuch"
- Erläuterungen mit Karten (Situationsanalyse, Problemdiagnose,
Handlungsplan, Durchführung, Evaluation/Controlling)
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Gordischer Knoten"
Projektmethode
- Einführung (Erläuterung Ziele, Ablauf, Zeitrahmen)
- Ideenfindung (Basar)
- Entscheidungsfindung
- Durchführung
- Koordination
Zwischendurch Kaffeepause/Pausen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Fortsetzung Projektmethode
Präsentation
später Teamsitzung
Sonntag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Wachklopfen"
9.30 Uhr Auswertung der Projektmethode
- Einzelarbeit mit Auswertungsbogen und Austausch in Arbeitsgruppen
- Auswertung der Methode im Plenum
10.30 Uhr Darstellung des Jugendverbandes
11.15 Uhr Feedbackgruppen
(gegenseitiges Feedback: wie habe ich mich erlebt, wie haben die anderen
mich erlebt? Aufgabe für Block II: welche Stärken/Schwächen
habe ich? Hinweis auf intensiveres Arbeiten)
- Erläuterung der Regeln im Plenum
- drei Kleingruppen durch Kleingruppenspiel bilden
12.00 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Baum der Erkenntnis"
Aufräumen, Abreise, Teamauswertung
Freitag
15.00 Uhr Anreise des Teams
16.00 Uhr Vorbereitungen im Haus: Empfang, Getränke, Gruppenraum,
Büchertisch, Plakate
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung
Kennenlernen
- Stapeln mit Karten
- Name und Filmsequenz, Bild, Bewegung "Wer bin ich?"
- Zipp-Zapp-Zupp
Organisatorisches und allgemeine Infos/Programm
(u.a. Regelung bei Unpünktlichkeit, Betten abziehen, Aufräumen)
20.30 Uhr Einführung in die Entwicklungspsychologie
- Entwicklungsphasen Kindes- und Jugendalter
21.30 Uhr Feedback-Gruppen "Zielsetzung" TeamerInnen
- Kleingruppenbildung mit Spielkarten
22.30 Uhr Feierabend
Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Maschine bauen"
9.30 Uhr Entwicklungspsychologie und "Milieu"
- Diskussion an Hand von Thesen/Bildern in Kleingruppen
"Vererbung/Reifung - Erziehung - Gesellschaft/Milieu"
- Austausch der Ergebnisse im Plenum
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Atomespiel"
14.40 Uhr Gruppendynamik
Rollen (Definition/Systeme/Konflikte/Vielfalt)
- Vortrag im Plenum
Definition von Gruppe
- Kleingruppenarbeit (10 Min.)
- Austausch im Plenum (10 Min.)
Gruppenphasen
- Rollenspiel der TeamerInnen (10 Min.)
- Austausch im Plenum (20 Min.)
Rollen in Gruppen - Aufgaben der Gruppenleitung (20 Min.)
- Kurzvortrag (Folie) mit Austausch im Plenum
16.10 Uhr Sexualpädagogik "Sinnesparcour" (Vorbereitung:
TeamerInnen)
- Parcours (30 Min.)
- Austausch in Kleingruppen (20 Min.)
- Auswertung im Plenum (10 Min.)
17.10 Uhr Sexualpädagogik "Definition Sexualität, Grundlagen,
Ziele und Grenzen von Sexualpädagogik und Rolle der Gruppenleitung"
- Vortrag mit Kärtchen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Planspiel "Inselatoll"
- Durchführung
- Auswertung
Sonntag
08.30 Uhr Frühstück
09.15 Uhr Aufräumen
09.30 Uhr Wup "Kreissitz"
09.40 Uhr Leitungsstile
- AG - Lied machen (demokratisch) am Klavier
- AG - Basteln (autoritär)
- AG - Malen (laissez-faire)
- "Mäuselchen"
jeweils 10 Min.
10.20 Uhr Auswertung im Plenum (20 Min.)
10.40 Uhr Pause
10.50 Uhr Feedback - Gruppen "Zielüberprüfung"
11.50 Uhr Pause
12.00 Uhr Mittagessen
12.30 Uhr Getränke abrechnen, Aufräumen, Zimmer räumen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Skala"
14.00 Uhr Abschlußrunde, Abreise
Freitag
15.00 Uhr Anreise der TeamerInnen
16.00 Uhr Vorbereitungen im Haus
Empfang mit Kaffee/Tee/Keksen/Tischdekoration/leiser Musik sowie getrennt
davon Belegungsbuch/Teilnehmerlisten/ Schlüsselvergabe
Gruppenraum gestalten, Getränke besorgen, Getränke-Liste anfertigen,
Material- und Büchertisch
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung
Kennenlernen
- Infospiel
Organisatorisches und allgemeine Infos/Programm
19.45 Uhr Entspannung
- Einleitung (30 Min.)
· Wup: Arsch op de Höh
· Brainstorming im Plenum: Was ist Entspannung? Was kann alles
entspannen?
- Übungen
· Imagination Zitrone
· Vokaltraining
· Gruppenmassage, Massage
21.00 Uhr Feedbackgruppen
- Kleingruppenbildung mit Schokoküssen oder geschlechtsspezifisch?
- Kleingruppen (abschließend Gruppentraumreise)
Samstag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Blinzeln"
9.30 Uhr Recht und Aufsichtspflicht
- Elterliche Sorge, Aufsichtspflicht
- Fallbeispiele
- Haftung, Versicherung
- JöschG, Sexualstrafrecht
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.30 Uhr Wup "Komm mit, lauf weg"
14.45 Uhr Recht und Aufsichtspflicht - Fortsetzung
Zwischendurch Kaffee und Kuchen
17.45 Uhr Anleitung für den Entspannungsabend
18.00 Uhr Abendbrot
Vorbereitung "Entspannungsabend" (geschlechtsspezifisch)
Präsentation
22.30 Uhr Feierabend
Sonntag
8.30 Uhr Frühstück
9.15 Uhr Wup "Trommelmusik"
09.30 Uhr Organisation und Planung
- Kleingruppen: Planung einer Aktion (Ausflug, Gruppenabend, Ferienmaßnahme;
schriftlich fixieren) ( 40 Min.)
- Präsentation im Plenum, Ergänzung mit Checkliste (40 Min.)
Pause
11.00 Uhr Feedbackgruppen
11.45 Uhr Pause
12.00 Uhr Mittagessen
12.30 Uhr Zimmer räumen, Getränke bezahlen
13.00 Uhr Seminarauswertung "Hand"
Aufräumen, Abreise, Teamauswertung
-in einem anderen, etwas gehobenen Haus-
Dienstag
15.00 Uhr Anreise der TeamerInnen
Vorbereitungen:
Empfang mit Kaffee/Tee/Keksen/Tischdekoration/leiser Musik sowie getrennt
davon Belegungsbuch/Teilnehmerlisten/ Schlüsselvergabe/
Gruppenraum gestalten, Getränke bestellen, Getränke-Liste
anfertigen, Material- und Büchertisch
17.00 Uhr Anreise der TeilnehmerInnen. Empfang mit Zimmerdienst (zum
Zimmer
geleiten, Hausführung)
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Begrüßung
Wup " Raumerkundung"
Organisatorisches und Programm
( Donnerstagnachmittag frei!)
Teamarbeit I
- Kooperationsspiel: "Die Warzenmenschen"
- Auswertung im Plenum
Kennenlernen
- Lügengeschichte
Mittwoch
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Tierfamilie"
9.15 Uhr Teamarbeit II
- Synergie mit BeobachterIn (TeamerInnen) in zwei Kleingruppen
oder Einzelarbeit- Kleingruppenarbeit (4 KG´s) - Deligiertengruppe
- Auswertung im Plenum: Inhalte und Rollen
12.00 Uhr Mittagessen/Pause/Einkäufe/Teamsitzung
14.00 Uhr Wup " Ebbe/Flut"
Gesprächsleitung
- Übung in 2 Kleingruppen mit Auswertung
- Kurzvortrag im Plenum
-
17.00 Uhr Feedback-Gruppen
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Spielepädagogik
- Wup
- Input zur Anleitung, üben und auswerten
Donnerstag
8.00 Uhr Frühstück
8.45 Uhr Wup " Nashorn, Elefant und Ente"
09.00 Uhr Kommunikation
- Kurzvortrag über die Kommunikationstheorie nach Watzlawik/von
Thun
- Definition von Konflikt
- Konflikte als Chance (Folie)
- Spannungsfeld JGL´er (Übung)
- Lösungsstratgien:
* Übersicht: kurativ/präventiv/eskalierend/deskalierend
* Rollenspiel
* Ontogenetisches Driften
12.00 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Wup " Heidi"
Leitung
- Idealleitung in Kleingruppen bearbeiten, kreativ präsentieren,
Austausch im Plenum
frei
18.00 Uhr Abendbrot???
frei
Freitag:
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Artist und Applaus"
Öffentlichkeitsarbeit
12.00 Uhr Mittagessen
14.30 Uhr Wup "Labadu"
Rhetorik und Präsentation
- Körpersprache und Ausdruck (Folie, Rollenspiel)
- Sprachübung mit Korken und Ausdruck (einzelne TN)
- Visualisierung
- Vorbereitung und Präsentation einer Rede (2. Min.)
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Seminarauswertung (Erläuterung warum zuerst Auswertung
und dann
Feedback-Gruppen)
- Brainstorming in Kleingruppen
- Präsentation im Plenum
19.45 Uhr Feedback-Gruppen
Samstag:
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Wup "Schatz hüten"
Gesamtauswertung
- Tonreise
- Fragebogen/Blitzlicht über das Wichtigste
12.00 Uhr Mittagessen
Vorbereitung Abschlußfeier
(Geschenke vom Veranstalter, Getränke vom Team, Räumlichkeiten)
18.00 Uhr Buffet/Party
Sonntag:
10.00 Uhr Frühstück, Anreise VorsitzendeR, GeschäftsführerIn
11.00 Uhr Verleihung der Ausweise/TN-Bestätigungen
Aufräumen, Abfahrt
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer
Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.
13.09.2001 - http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/sgb_8/index.html
53. Jahrgang, 20. Januar 2000, Nummer 3
Glied.-Nr. 2160 (14.12.1999)
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 16.12.1999 - IV B 4 - 1207.14 -
Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
in Nordrhein-Westfalen
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich
aus. Um ihnen eine amtliche Legitimation zu geben, wird eine bundeseinheitliche
Jugendleiter-Card im Format einer Scheckkarte eingeführt. Sie ersetzt
den bisherigen Jugendgruppenleiterausweis.
1. Zweck der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Die Card dient
1.1 zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen
in der Jugendarbeit;
1.2 zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen
Stellen, von denen Beratung und Hilfe gewünscht wird (z.B. Behörden
der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen,
Polizei, Konsulate);
1.3 zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten
und Vergünstigungen, die an die Funktion "Jugendleiterin"
und "Jugendleiter" oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen
können wie z.B.
Freistellung, Erstattung von Verdienstausfall, Fahrpreisermäßigungen,
Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe, Unterstützung bei der Planung
und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit, Besuche von Kulturveranstaltungen,
Besuche von Freizeiteinrichtungen, Gebührenfreiheit oder -ermäßigung
für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.
2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card
1.4 Die Card ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit
bestimmt, die ehrenamtlich als Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig
sind.
1.5 Die Jugendleiterin und der Jugendleiter im Sinne des § 73 Achtes
Buch des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) müssen
für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe
tätig sein. In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für
Jugendleiterinnen und Jugendleiter eines noch nicht anerkannten Trägers
ausgestellt werden, sofern ein Antrag auf Anerkennung gestellt und bereits
förderungswürdige Arbeit geleistet wurde.
1.6 Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende
praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten
haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern
und Jugendlichen zu gestalten, z.B. eine Gruppe zu leiten. Ihre notwendige
Qualifikation ergibt sich im übrigen aus § 1 Abs. 4 und 5
des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche
Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31. Juli 1974
(GV. NRW. S. 768), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März
1984 (GV. NRW. S. 211) - SGV. NRW. 216.
1.7 Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollen in der Regel das 16. Lebensjahr
vollendet haben. In besonders vom Träger begründeten Fällen
kann die Card auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die
erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden. Bei Minderjährigen
ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
3. Zuständigkeit und Verfahren
1.8 Zuständig für die Ausstellung der Card ist das örtliche
Jugendamt, in dessen Bereich die Antragstellerinnen und Antragsteller
ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Ermangelung eines solchen
in Nordrhein-Westfalen ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich
der Träger oder dessen Untergliederung, für die die Antragstellerinnen
und Antragsteller tätig sind, ihren Sitz haben.
1.9 Der Antrag muss auf dem Formular nach dem Muster der Anlage 1 von
der Jugendleiterin und dem Jugendleiter persönlich sowie von der
Jugendorganisation bzw. dem Jugendhilfeträger bestätigt werden.
1.10 Die Qualifikation und die Tätigkeit als Jugendleiterin oder
Jugendleiter gilt durch die Unterschrift des Trägers im Antrag
auf Ausstellung der Card als bestätigt.
1.11 Die Card ist in der Regel über den Träger den Berechtigten
auszuhändigen. Die ausstellende Behörde übernimmt für
die Befähigung der Inhaber keine Haftung.
1.12 Antrags- und Cardformulare sowie die PC-Maske zur Eingabe der Daten
mittels PC sind zu beziehen bei der Firma NOVO GmbH, Postfach 2069,
53010 Bonn, Tel.:0228/9 8984-0, Fax: 0228/9 8984-99,
E-mail: NOVObonn@t-online.de
1.13 Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt bis zu drei Jahre.
Wenn Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card
zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die
Voraussetzungen für die Erteilungen weiterhin vor, kann auf Antrag
eine neue Card ausgestellt werden.
1.14 Die ausstellende Stelle führt eine Liste der von ihr ausgegebenen
fortlaufend nummerierten Jugendleiter-Cards. In der Liste werden außer
der Nummer und der Gültigkeitsdauer Name und Anschrift der Inhaberin
oder des Inhabers und der Träger der Jugendarbeit vermerkt.
1.15 Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag
zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB
VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung
ist daher keine Gebühr zu erheben.
4. Gegenseitige Anerkennung und Umsetzung
1.16 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird in allen
Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
1.17 Die Oberste Landesjugendbehörde ist bemüht, der Card
auch über den staatlichen Bereich hinaus Geltung und Anerkennung
zu verschaffen.
5. Übergangs- und Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
1.18 Bisher ausgestellte Jugendgruppenleiterausweise bleiben bei Fortdauer
der Voraussetzungen gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird nicht
mehr verlängert
1.19 Der Rd.Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales
"Einführung eines bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweises
in Nordrhein-Westfalen" v. 31.1.1984 (SMBl. NRW. 2160) wird aufgehoben.
1.20 Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
13.09.2001 - ftp://www.dbjr.de/julenrw.rtf
Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter
in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom
27.03.1984 S. 211
§ 1
(4) Zum ehrenamtlichen Mitarbeiter/zur ehrenamtlichen Mitarbeiterin
in der Jugendhilfe ist geeignet und befähigt,a. wer über den
Aufgaben- und Verantwortungsbereich in der Kinder- und Jugendgruppenarbeit
hinreichend unterwiesen worden ist oder bereits die für diese Tätigkeit
erforderlichen praktisch-pädagogischen Erfahrungen und Kenntnisse
besitzt, oder über eine geeignete beruflich-pädagogische Vorbildung
verfügt, oderb. wer durch besondere Fähigkeiten in künstlerischen,
sportlichen, handwerkstechnischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen
Bereichen die Gruppenarbeit vertiefen und ergänzen kann.Der ehrenamtliche
Mitarbeiter/die ehrenamtliche Mitarbeiterin muß in seiner Person
die Gewähr für eine die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen
fördernde Arbeit bieten.
(5) Der ehrenamtliche Mitarbeiter/die ehrenamtliche Mitarbeiterin soll
insbesondere an folgenden Lehrgängen teilgenommen haben:1. an einem
Kursus über Erste Hilfe;2. an einer Grundausbildung in der Kinder-
und Jugendgruppenarbeit. Die Grundausbildung soll sich auf die für
die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe wesentlichen Kenntnisse
(Gruppenpädagogik, Entwicklungspsychologie, Rechts- und Versicherungsfragen,
Planung und Durchführung von Maßnahmen) erstrecken.
13.09.2001 - http://195.14.252.159/zuschuss/sonder.htm
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich
aus. Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen
Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die heutigen Ansprüchen
genügt, kommen die Obersten Landesjugendbehörden überein,
den bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweis durch eine bundeseinheitliche
Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter nach folgenden Bestimmungen
zu ersetzen.
1. Zweck der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Die Card soll der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter dienen
1.1 zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit;
1.2 zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen
Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden
der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen,
Polizei, Konsulate);
1.3 zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen
Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft der Jugendleiterin
bzw. des Jugendleiters oder ausdrücklich an das Vorhandensein einer
amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter anknüpfen,
z.B. je nach landesrechtlicher Regelung
- Freistellung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern,
- Erstattung von Verdienstausfall,
- Fahrpreisermäßigungen,
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
- Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten
der Jugendarbeit
- Besuche von Kulturveranstaltungen
- Besuche von Freizeiteinrichtungen
- Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten
bei den Bildstellen,
- Materialbeschaffungen
- Dienstleistungen
2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen
bzw.
Jugendleiter
2.1. Die Card ist für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Jugend-
arbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen
bzw. Jugendleiter tätig werden.
2.2 Voraussetzung ist, daß die Jugendleiterin oder der Jugendleiter
in dieser Eigen-
schaft im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien
Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
tätig ist.
2.3 Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card muß eine ausreichende
praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als
Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein,
verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten,
z.B. eine Gruppe zu leiten. Die Länder können nähere
Bestimmungen über die Ausbildungsvoraussetzungen und deren Nachweis
erlassen.
2.4 Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card soll in der Regel das 16.
Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden
Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter
im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
2.5 Die Länder können die genannten Voraussetzungen für
die Erteilung der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter für
ihren Bereich enger fassen oder zusätzliche Anforderungen stellen.
3. Zuständigkeit und Gültigkeitsdauer
3.1 Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Ausstellung
der Card für Jugend-
leiterinnen und Jugendleiter bestimmen sich nach Landesrecht. Soweit
danach zulässig, kann die Zuständigkeit auch auf Jugendringe
übertragen werden.
3.2 Die Card wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei
Jahren ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung
entfallen, ist die Card zurückzugeben.
4. Gegenseitige Anerkennung und Umsetzung
4.1 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird von den
Ländern gegenseitig anerkannt.
4.2 Die obersten Landesjugendbehörden werden sich bemühen,
der bundeseinheit-
lichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter auch über
den staatlichen Bereich hinaus Geltung und Anerkennung zu verschaffen.
4.3 Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird zum 1.
Januar 1999 eingeführt. Die Jugendgruppenleiterausweise bleiben
gültig, die Gültigkeitsdauer wird aber nicht mehr verlängert.
Von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden am
12./13. November 1998 in Kraft gesetzt.
13.09.2001 - http://www.dbjr.de/site/projekte/frame6e.htm
Die Jugendleitercard sollen Personen unter den gleichen Voraussetzungen
erhalten, wie sie für die Förderung der Tätigkeiten freiwilliger
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den anerkannten Dortmunder Jugendverbänden
festgesetzt worden sind :
- Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
- alternativ pädagogisches Studium ab dem 3. Semester
- Erste-Hilfe-Kurs
- jährliche Fortbildungsveranstaltungen ( 10 Stunden)
Zu den Tätigkeiten von JugendleiterInnen gehören insbesondere
die Organisation und Durchführung von:
- Kinder- und Jugendgruppenarbeit
- Freizeiten für Kinder und Jugendliche
- Internationale Begegnungen
- Bildungsveranstaltungen
- Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
- Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
- Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendarbeit
Der zukünftige Inhaber / die zukünftige Inhaberin der Jugendleitercard
muss entweder
- in einem anerkannten oder geförderten Jugendverband oder
- für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem.
§ 75 KJHG oder
- für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig
sein.
Den Nachweis erbringt der Verband oder die Organisation, in der der
Jugendleiter/ die Jugendleiterin tätig ist, auf dem Antragsformular.
Er oder sie muß mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Jugendleiterausbildung beinhaltet unter anderem, die Behandlung
folgender Themenblöcke:
- Arbeit in Gruppen
- Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
- Organisation und Planung
- Entwicklungsprozesse im Kindes - und Jugendalter
- Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
- Rolle und Selbstverständnis von JugendleiterInnen.
Den Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen stellt
der Verband oder die Organisation aus bei dem die Ausbildung absolviert
wurde.
(Vereinbarung zwischen dem Jugendring Dortmund und dem Jugendamt Dortmund)
14.09.2001 - per email von der Verwaltung
Grundkurs 1. Für die nach diesen Richtlinien geforderte Qualifizierung
einer Jugendleiterin bzw. eines -leiters (kurz Jugendleiterin/-leiter)
ist die Teilnahme an einem Grundkurs erforderlich. Diese werden von
freien Trägern angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit,
Veranstaltungen des Jugendamtes, die inhaltlich den Anforderungen dieser
Grundsätze entsprechen, zu besuchen.
2. Der Grundkurs ist ein Angebot für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Hammer Jugendverbände und Jugendgruppen, die
bisher an keiner Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Jugendarbeit teilgenommen haben, und die mindestens 16 Jahre alt
sind. In entsprechend begründeten Ausnahmefällen können
auch Jugendliche mit 15 Jahren entsprechend den Richtlinien zur Ausgabe
der Jugendleiter-Karte (JuleiCa) einen Grundkurs absolvieren, um die
erforderliche Berechtigung für die Ausstellung der Jugendleiter-Karte
(JuleiCa) zu erhalten.
Ein Grundkurs umfasst mindestens 30 Zeitstunden.
Inhalte 3. Inhalte der Grundkurse
a) Freizeitinteressen und Freizeitverhalten Jugendlicher,
b) Methodik und Praxis der Gruppenpädagogik, Möglichkeiten
und Formen der Kommunikation in Gruppen (gruppendynamische Prozesse),
c) Verantwortlichkeit der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters und
Fragen der Rechtspraxis,
d) Organisatorische Hilfen für die Jugendleiterin und den Jugendleiter,
e) Mittelbewilligung, Sonderurlaub, Förderungsrichtlinien etc.
JuleiCa 4.1. Nach erfolgreicher Beendigung des Grundkurses erhält
jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hierüber eine Bestätigung.
Diese ist zusammen mit der Bescheinigung über den "Erste-Hilfe-Kurs"
und einem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruckantrag sowie
eines Passfotos zur Ausstellung einer Jugendleiter-Karte (JuleiCa) vom
zuständigen, anerkannten Träger der Jugendarbeit beim Jugendamt
einzureichen.
4.2. Durch den Besitz der JuleiCa werden den Inhaberinnen und Inhabern
verschiedene Vergünstigungen in Hamm gewährt. Diese können
im Jugendamt erfragt werden.
4.3. Die JuleiCa gilt bundeseinheitlich und ist drei Jahre gültig.
Eine Verlängerung erfolgt nicht. Eine Neuausstellung aufgrund eines
erneuten Antrags des Trägers erfolgt nur dann, wenn die Inhaberin/der
Inhaber der JuleiCa eine Fortbildung innerhalb der letzten drei Jahre
nachweisen kann.
Fortbildung 4.4. Als Fortbildung anerkannt werden Maßnahmen,
die den Grundanforderungen unter Abschnitt IV Nr. 3 genügen und
mindestens vier Zeiteinheiten umfassen.
Weitere 4.5. Als Jugendleiterin/leiter werden auch Personen anerkannt
und
anerkannte erhalten aufgrund eines Antrags durch einen anerkannten freien
Personen Träger die JuleiCa, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
(in begründeten Ausnahmefällen 15 Jahre) und
a) die Teilnahme an einem Grundkurs mit entsprechendem Programm nachweisen
können oder
b) einen sozialpädagogischen/pädagogischen oder seelsorgerlichen
Beruf ausüben oder in der Vorbereitung auf diesen Beruf mindestens
2 Studienjahre absolviert haben, sowie
c) die erfolgreiche Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
nachweisen, der max. 5 Jahre zurückliegt oder eine entsprechende
Auffrischung.
Das Jugendamt behält sich vor, das Vorliegen ausreichender Voraussetzungen
im Einzelfall zu überprüfen.
Wichtig! 5. Die Träger der freien Jugendarbeit sind verpflichtet,
vor der Antragstellung zu überprüfen, ob die Jugendleiterinnen
und Jugendleiter eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung
für ihre Aufgaben erhalten haben und in der Lage sind, verantwortlich
Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Die Verpflichtung der Träger, bei einzelnen Maßnahmen eine
den jeweiligen Anforderungen genügende qualifizierte Leitung und
Betreuung sicherzustellen, bleibt unberührt.
14.09.2001 - per email von der Verwaltung
Eine um 50,- DM ermäßigte BahnCard können nun auch
in Nordrhein-WestfalenInhaber/innen der Jugendleiter/in-Card erwerben.
Dazu ist mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit,
der Deutschen Bahn AG und dem Landesjugendring NRW e.V. folgendes Verfahren
vereinbart worden:
- Interessierte Jugendleiter/in-Card-Inhaber/innen erhalten einen entsprechenden
Antragüber die Web-Site des Landesjugendringes NRW (www.ljr-nrw.de),
die Mitglieds- undAnschlussverbände des Landesjugendringes NRW,
die Arbeitsgemeinschaft "OffeneTüren" in NRW, die LAG
Jugendsozialarbeit, die Landesvereinigung KulturelleJugendarbeit und
das Paritätische Jugendwerk NRW und in Kürze bei den örtlichenJugendämtern.
- Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit einer Kopie der Jugendleiter/in-Card
per Postan den Landesjugendring NRW geschickt:
Landesjugendring NRW e.V.
Postfach 22 12 60
41435 Neuss
- Der Landesjugendring NRW prüft den jeweiligen Antrag und sendet
dem/derAntragsteller/in den Gutschein zum ermäßigten Erwerb
der BahnCard zusammen mitInformationen der Deutschen Bahn AG zu.
- Der Gutschein kann 3 Monate lang eingelöst werden und gilt für
alle BahnCards mitAusnahme der Partner-BahnCard sowie der Abo-BahnCard.
Er wird zusammen mit derJugendleiter/in-Card bei einem Reisezentrum
der Deutschen Bahn AG (zusammen miteinem Passbild und dem Personalausweis)
vorgelegt und dort wird die (zunächstvorläufige) BahnCard
ausgestellt.
- Bei Fragen und Auskünften rund um die BahnCard wählen Sie
das BahnCard Service-Tel. der Deutschen Bahn AG (Mo.-Fr. 7-21 Uhr) 0
44 21/999 888
Für Jugendleiter/innen, die zunächst eine Jugendleiter/in-Card
beantragen möchten, ändertsich das bisherige Verfahren nicht.
Anträge auf die Jugendleiter/in-Card sind bei den örtlichen
Jugendämtern erhältich. NähereInformationen zur Jugendleiter/in-Card
sowie zu dem in NRW gültigen Erlass sind verfügbarunter: www.jugendserver.de.
Darüber hinaus kann eine ausführliche Broschüre zurJugendleiter/in-Card
beim Deutschen Bundesjugendring (neu: Sitz in Berlin) bezogen werden.
13.09.2001 - http://www.ljr-nrw.de/Upload/modul1e1/download/Antrag_Infos.PDF
Ø eine 50 %ige Ermäßigung bei allen Veranstaltungen
des Jugendamtes, einschließlich der Nutzungsgebühr für
das städtische Spielmobil
Ø eine Ermäßigung beim Eintritt in die Bäder
(Frei- und Hallenbäder) in der Stadt Hamm. Erwachsene zahlen den
Jugendpreis an der automatischen Kasse, Jugendliche zahlen 50 % auf
den Jugendpreis, nachdem sie sich beim Personal gemeldet und ausgewiesen
haben
Ø jeweils dienstags und mittwochs 2,00 DM Ermäßigung
auf den normalen Eintrittspreis in einem Kino der Stadt Hamm
Ø eine Ermäßigung in Höhe von 50,00 DM auf den
Erwerb einer Bahn-Card bei der Deutschen Bahn AG
Ø Jugendgruppenleiterinnen und Leiter die an Fortbildungsveranstaltungen
des Jugendhofes Vlotho teilnehmen, bekommen einen Preisnachlass auf
alle Leistungen des Jugendhofes (Übernachtung, Verpflegung, Teilnahmegebühr).
jeweils gegen Vorlage der entsprechenden Jugendleiter-Card.
14.09.2001 - per email von der Verwaltung
· §73 SGB VIII:
Ehrenamtliche in der Jugendhilfe sind anzuleiten, beraten und zu unterstüzen.
· Runderlass des Ministeriums:
JugendleiterInnen müssen eine Ausreichende praktische und theoretische
Qualifikation für ihre Aufgaben erhalten.
· Sonderurlaubsgesetz:
Ehrenamtliche gelten als geeignet, wenn sie über ihren Aufgabenbereich
hinreichend unterwiesen wurden, oder über die erforderlichen Erfahrungen
und Kenntnisse Verfügen. Dazu zählen z. B. wesentliche Inhalte
wie: Gruppendynamik, Recht, Organisation und Erste-Hilfe.
Der Träger der Jugendhilfe bestätigt nach Maßgabe des
zuständigen Jugendamtes die Qualifikation des/r Ehrenamtlichen,
welche/r beim kommunalen Jugendamt die JuLeiCa beantragt.
· Grundausbildung von mindestens 80 Zeitstunden
· Alternativ pädagogisches Studium ab dem 5. Semester
· Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 2 Jahre
· Jährliche Fortbildung von mindestens 10 Stunden
· Mindestalter 16 Jahre
· 80 Stunden pro Jahr tätig für den Verband
· Drei Wochenenden á 16 Stunden (Fr-So).
· Eine Woche mit 36 Stunden incl. Erste-Hilfe.
· Abends Anreise und mittags Abreise.
· Zeitraum zwischen den Blöcken von ca. drei Wochen.
· Die Woche zum Abschluss liegt in den Ferien. (Ostern oder Herbst)
· Feste Gruppe an Teilnehmenden mit einem festen Leitungsteam
(3/15-18).
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